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VwGH 30.04.1971, 1359/70

VwGH 30.04.1971, 1359/70

Rechtssätze


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Norm
VwRallg;
RS 1
Erörterungen in der Beratung über die Zulässigkeit und Wirkung von Vereinbarungen im Bereich des öffentlichen Rechtes (hier: das Sozialversicherungsrechtes).

*

E , 1359/70 #1
Norm
RS 2
Für die Beurteilung von Sachbezügen im Gebiet des Sozialversicherungsrechtes haben die grundsätzlichen allgemeinen Vorschriften, die für die Bewertung von Sachbezügen im Lohnsteuerrecht gelten, Anwendung zu finden, nicht aber haben sich die Sozialversicherungsträger und die Behörden, die in sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten zu entscheiden haben, im Einzelfall an die Entscheidungen zu halten, die das für die Bemessung der Lohnsteuer zuständige Finanzamt hinsichtlich der Frage, ob ein Sachbezug gegeben ist, getroffen hat.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1071/57 E VwSlg 5483 A/1961 RS 2
Norm
RS 3
Im sozialversicherungsrechtlichen Verfahren, betreffend die Bewertung von Sachbezügen, darf nicht ohne amtswegige Prüfung von der faktisch vorgenommenen Berechnung für Lohnsteuerzwecke ausgegangen werden.
Normen
RS 4
§ 338 Abs 1 ASVG ermächtigt die Sozialversicherungsträger nicht zum Abschluß von Verträgen mit dem Dienstgebern (hier: über die Bewertung von Sachbezügen gemäß § 50 ASVG).
Norm
RS 5
Die Bestimmungen der § 49 und § 50 ASVG enthalten keine Ermächtigungen, über die Bewertung von Sachbezügen Verträge abzuschließen.
Norm
RS 6
Die Bewertung von Sachbezügen gemäß § 50 ASVG in Verbindung mit § 8 Abs 2 EStG ist ausschließlich auf Grund einer gesetzlichen Norm vorzunehmen, deren Anwendung durch eine "einvernehmliche Tatsachenfeststellung" nicht ausgeschlossen werden kann.
Norm
RS 7
Ausführungen über die Bewertung der kostenlosen Bereitstellung von Kraftfahrzeugen für den Privatgebrauch der Dienstnehmer als Sachbezug. (Anmerkung: Die behördliche Annahme, daß es sich hiebei um Entgelt im Sinne des § 49 Abs 1 ASVG in Form eines Sachbezuges handle, blieb unbestritten und wurde vom VwGH implizit übernommen.)

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1971:1970001359.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-54729