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VwGH 28.02.1973, 1356/72

VwGH 28.02.1973, 1356/72

Rechtssätze


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Norm
RS 1
Da ein Mensch mehrere Wohnungen innehaben kann, sind auch rechtlich gleichzeitig mehrere Wohnsitze möglich.

*

E , 0846/68 #2
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1968/11/22 0846/68 1
Norm
RS 2
Hat jemand nach seiner Verehelichung seine bisher benutzte Eigentumswohnung beibehalten, die darin befindlichen Möbel dort belassen und die Wohnung weiterhin für Urlaubsaufenthalte benutzt, hat er dort weiterhin einen Wohnsitz.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4509 F/1973
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1973:1972001356.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
NAAAF-54723