VwGH 28.02.1973, 1356/72
VwGH 28.02.1973, 1356/72
Rechtssätze
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Norm | |
RS 1 | Da ein Mensch mehrere Wohnungen innehaben kann, sind auch rechtlich gleichzeitig mehrere Wohnsitze möglich. * E , 0846/68 #2 |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie VwGH Erkenntnis 1968/11/22 0846/68 1 |
Norm | |
RS 2 | Hat jemand nach seiner Verehelichung seine bisher benutzte Eigentumswohnung beibehalten, die darin befindlichen Möbel dort belassen und die Wohnung weiterhin für Urlaubsaufenthalte benutzt, hat er dort weiterhin einen Wohnsitz. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 4509 F/1973 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1973:1972001356.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
NAAAF-54723