VwGH 31.10.1963, 1355/62
VwGH 31.10.1963, 1355/62
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Ob eine Tätigkeit nachhaltig ausgeübt wird, kann vielfach nur dann zuverlässig beurteilt werden, wenn man einen Zeitraum von mehreren Jahren in den Kreis der Betrachtung einbezieht. * E , 1355/62 #1 |
Norm | EStG 1953 §15 Abs1 Z1; |
RS 2 | Das Merkmal der Nachhaltigkeit einer Tätigkeit ist bereits dann gegeben, wenn eine Wiederholung mehrerer aufeinanderfolgender gleichartiger Handlungen unter Ausnutzung derselben Gelegenheit und derselben dauernden Verhältnisse stattfindet. * E , 2831/51 #1 |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie VwGH Erkenntnis 1954/06/25 2831/51 1 |
Norm | EStG 1953 §15 Abs1 Z1; |
RS 3 | Das Merkmal der Nachhaltigkeit einer Tätigkeit ist aber auch dann gegeben, wenn wenigstens mit Sicherheit auf die Absicht geschlossen werden kann, daß eine einmalige Tätigkeit in Hinkunft wiederholt wird. * E , 1156/47 #1 VwSlg 82 F/1949; |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie VwGH Erkenntnis 1949/03/16 1156/47 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1963:1962001355.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
SAAAF-54717