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VwGH 31.10.1963, 1355/62

VwGH 31.10.1963, 1355/62

Rechtssätze


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Normen
BAO §28;
EStG 1953 §15 Abs1 Z1;
RS 1
Ob eine Tätigkeit nachhaltig ausgeübt wird, kann vielfach nur dann zuverlässig beurteilt werden, wenn man einen Zeitraum von mehreren Jahren in den Kreis der Betrachtung einbezieht. *

E , 1355/62 #1
Norm
EStG 1953 §15 Abs1 Z1;
RS 2
Das Merkmal der Nachhaltigkeit einer Tätigkeit ist bereits dann gegeben, wenn eine Wiederholung mehrerer aufeinanderfolgender gleichartiger Handlungen unter Ausnutzung derselben Gelegenheit und derselben dauernden Verhältnisse stattfindet.

*

E , 2831/51 #1
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1954/06/25 2831/51 1
Norm
EStG 1953 §15 Abs1 Z1;
RS 3
Das Merkmal der Nachhaltigkeit einer Tätigkeit ist aber auch dann gegeben, wenn wenigstens mit Sicherheit auf die Absicht geschlossen werden kann, daß eine einmalige Tätigkeit in Hinkunft wiederholt wird.

*

E , 1156/47 #1 VwSlg 82 F/1949;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1949/03/16 1156/47 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1963:1962001355.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
SAAAF-54717