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VwGH 15.03.1951, 1355/50

VwGH 15.03.1951, 1355/50

Rechtssatz


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Norm
FinStrG §33 Abs1;
RS 1
Darin, daß jemand Handelsware zum Zwecke ihrer Einfuhr als Reisegepäck aufgibt, liegt eine Zollzuwiderhandlung, nicht aber eine Zollhinterziehung vor. Der Begriff der Zollhinterziehung setzt bösen Vorsatz voraus. Die verfahrensrechtlichen Erleichterungen, welche die Eisenbahnzollordnung für die Einfuhr von Reisegepäck vorsieht, können nicht als Zollvorteile iSd § 396 (ReichsabgabenO)) AbgabenO angesehen werden. *

E , 1355/50 #1 VwSlg 361 F/1951

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 361 F/1951
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1951:1950001355.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
IAAAF-54716