VwGH 15.03.1951, 1355/50
VwGH 15.03.1951, 1355/50
Rechtssatz
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Norm | FinStrG §33 Abs1; |
RS 1 | Darin, daß jemand Handelsware zum Zwecke ihrer Einfuhr als Reisegepäck aufgibt, liegt eine Zollzuwiderhandlung, nicht aber eine Zollhinterziehung vor. Der Begriff der Zollhinterziehung setzt bösen Vorsatz voraus. Die verfahrensrechtlichen Erleichterungen, welche die Eisenbahnzollordnung für die Einfuhr von Reisegepäck vorsieht, können nicht als Zollvorteile iSd § 396 (ReichsabgabenO)) AbgabenO angesehen werden. * E , 1355/50 #1 VwSlg 361 F/1951 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 361 F/1951 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1951:1950001355.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
IAAAF-54716