VwGH 09.10.1980, 1354/79
VwGH 09.10.1980, 1354/79
Rechtssatz
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Norm | BAO §289; |
RS 1 | Die Abgabenbehörde zweiter Instanz darf in einer Angelegenheit, die überhaupt noch nicht Gegenstand eines erstinstanzlichen Verfahrens gewesen war, als Rechtsmittelbehörde nicht einen (erstmaligen) Bescheid erlassen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1980:1979001354.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
YAAAF-54715