VwGH 20.01.1961, 1351/60
VwGH 20.01.1961, 1351/60
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Wird ein Rechtsmittel zur Verbesserung zurückgestellt, dann kann zwar die zur Verbesserung gesetzte Frist auf Antrag verlängert werden, der Antrag auf Verlängerung hat aber nicht die Hemmung des Ablaufes der Verbesserungsfrist zur Folge. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 2369 F/1961 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1961:1960001351.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
LAAAF-54702