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VwGH 26.04.1957, 1347/56

VwGH 26.04.1957, 1347/56

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Eine ABSCHREIBUNG VON ANLAGEGÜTERN auf den niedrigeren TEILWERT ist nur bei Steuerpflichtigen möglich, die ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln. Sinken die Wiederbeschaffungskosten eines Anlagegutes (infolge Liberalisierung der Einfuhrbeschränkungen), ohne daß dies die Verwendungsfähigkeit und die Nutzungsdauer des Anlagegutes berührt, dann sind auch Absetzungen für außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung nicht zulässig.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1957/03/15 0630/56 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1957:1956001347.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-54687