Suchen Hilfe
VwGH 27.03.1968, 1346/67

VwGH 27.03.1968, 1346/67

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
RS 1
Bei der BERECHNUNG DER WOHNZWECKEN dienenden Fläche eines Eigenheimes sind die als Vorzimmer, Flur oder Diele bezeichneten Vorräume, die der Verbindung der Wohnräume untereinander dienen, der Wohnfläche zuzurechnen (Hinweis E , 0970/65).

*

E , 1346/67 #1;

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1968:1967001346.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-54685