VwGH 23.01.1974, 1344/73
VwGH 23.01.1974, 1344/73
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Die Begründung in einer Berufungsvorentscheidung kommt einem Bedenkenvorhalt gleich. |
Norm | BAO §115 Abs3; |
RS 2 | Bei der Würdigung prozessualen Vorbringens kommt es grundsätzlich nicht auf die Motive der Erklärung, sondern auf ihren objektiv in Erscheinung tretenden Inhalt an. |
Norm | EStG 1967 §19 Abs2 Z2; |
RS 3 | Kilometergeldersatz an den Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohung und Arbeitsstätte fallen nicht unter § 19 Abs 2 Z 2 EStG 1967. Der Arbeitgeber kann sich diesbezüglich nicht auf Abschnitt 24 Abs 10 DE-LSt 1954 (Durchführungserlaß betreffend den Steuerabzug von Arbeitslohn) berufen (Hinweis E , 1796/61, 1797/61, VwSlg 2885 F/1963). |
Norm | EStG 1967 §64; |
RS 4 | Für die Anwendung des § 64 EStG 1953 ist es erforderlich, daß der Arbeitgeber das Zutreffen der gesetzlichen Voraussetzungen in irgendeiner Form nachweist. Wird § 64 EStG 1967 ohne eine zu seiner Durchführung ergangene und im BGBl kundgemachte Verordnung angewendet (Hinweis E , 1302/68 und E , 167/69), so ist der Bf in keinem subjektiven Recht verletzt, wenn der Steuersatz von 3,09 vH statt der von 3 vH angewendet wird. |
Normen | |
RS 5 | Wird Nettolohn vereinbart und keine Lohnsteuerkarte vorgelegt, dann ist für die Berechnung der abzuführenden Lohnsteur dem Nettolohn zuerst der Hinzurechnungsbetrag (§ 63 EStG 1967) und dann die Lohnsteuer hinzuzuzählen. |
Normen | |
RS 6 | Die Begünstigungen des § 3 Abs 1 EStG 1967 und des § 19 Abs 2 EStG 1967 können nur dann gewährt werden, wenn die für die Begünstigung maßgeblichen Merkmale in der Lohnbuchhaltung belegt sind. |
Norm | BAO §115 Abs4; |
RS 7 | Ausführungen zur Frage der Nichtanwendung von Ministerialerlässen als gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen. * E , 1344/73 #7 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1974:1973001344.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
SAAAF-54675