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VwGH 11.02.1965, 1339/64

VwGH 11.02.1965, 1339/64

Rechtssatz


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Normen
WRG 1959 §41 Abs1;
WRG 1959 §41 Abs4;
RS 1
Die in mündlicher Verhandlung vom Grundeigentümer abgegebene Erklärung, der projektsgemäßen Einwirkung auf sein Grundeigentum gegen Gewährung einer Gegenleistung zuzustimmen, sowie die Annahme dieser Erklärung durch den Projektsherrn berechtigt die Wasserrechtsbehörde zu dem Schluß, daß insofern eine projektsbedingte Verletzung eines Eigentumsrechtes nicht gegeben sei

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 6589 A/1965
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1965:1964001339.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
LAAAF-54660