VwGH 23.04.1979, 1335/77
VwGH 23.04.1979, 1335/77
Rechtssatz
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm | |
RS 1 | Unter den im Kassendienst und Zähldienst beschäftigten Arbeitnehmern sind nur solche zu verstehen, die im baren Zahlungsverkehr mit der Einnahme und Auszahlung oder mit dem Inkasso von Geld beauftragt und für Kassenfehlbeträge haftbar sind; für den bargeldlosen Zahlungsverkehr kommt eine von der Einkommensteuer befreite Fehlgeldentschädigung nicht in Betracht. Ob der betreffende Arbeitnehmer ausschließlich im Kassendienst oder Zähldienst beschäftigt ist, ist gleichgültig. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1979:1977001335.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
LAAAF-54647