VwGH 29.03.1965, 1335/64
VwGH 29.03.1965, 1335/64
Rechtssatz
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Norm | BAO §303 Abs4; |
RS 1 | Eine Wiederaufnahme des Verfahrens kann nur auf solche Tatsachen gestützt werden, die neu hervorgekommen sind, von denen die Behörde also bisher noch keine Kenntnis hatte. Eine Säumnis der Behörde trifft diese selbst und ist nicht berechtigt, die daraus sich ergebenden Folgen nachträglich dem Steuerpflichtigen anzulasten (Hinweis E , 9/64, und E , 379/63). * E , 1335/64 #1 VwSlg 3250 F/1965 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 3250 F/1965 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1965:1964001335.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
RAAAF-54645