VwGH 07.11.1974, 1330/74
VwGH 07.11.1974, 1330/74
Rechtssatz
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Norm | GebührenbefreiungsV Kleinwohnungsbau 1936 §1; |
RS 1 | Die Gebührenbefreiung betrifft nur Wohnungsunternehmen, die als gemeinnützig oder als Organe der staatlichen Wohnungspolitik anerkannt sind, bzw unter bestimmten Voraussetzungen zugunsten des Erwerbers auch Geschäfte, die die Weiterveräußerung des bebauten Grundstückes eines solchen Wohnungsunternehmens zum Gegenstand haben. Es genügt nicht, daß es sich um ein Unternehmen handelt, welches statutarisch zur Schaffung von Wohnungseigentum berufen ist. |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1974:1974001330.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
CAAAF-54637