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VwGH 28.10.1980, 1320/79

VwGH 28.10.1980, 1320/79

Rechtssätze


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Normen
PrG 1976 §14 Abs1;
PrG 1976 §14 Abs3 Rechtsregel3;
RS 1
Die unvollständige Zitierung der angewandten Verwaltungsvorschrift (§ 14 Abs 3, 3.Rechtsregel PrG statt § 14 Abs 1 in Verbindung mit § 14 Abs 3, 3.Rechtsregel PrG) im Spruch stellt keine Rechtswidrigkeit dar, wenn aus der Verwendung des Wortlautes des § 14 Abs 1 PrG zur Bezeichnung der als erwiesen angenommenen Tat und der angewandten Strafnorm (§ 15 Abs 1 PrG) im Zusammenhalt mit der Begründung eindeutig hervorgeht, dass dem Bfr die Übertretung der Preistreiberei nach § 14 Abs 1 in Verbindung mit Abs 3,

3. Rechtsregel PrG zur Last gelegt wurde (Hinweis E , 1858/67; Rs1).
Normen
PrG 1976 §14 Abs1;
PrG 1976 §14 Abs3 Rechtsregel3;
RS 2
Ausführungen zum ortsüblichen Preis iSd § 14 Abs 3, 3.Rechtsregel PreisG. Diese Bestimmung nimmt auf die im Bereich der Marktwirtschaft übliche freie Entwicklung der Preise nach Angebot und Nachfrage schwanken. Strafbar ist nur eine erhebliche, also übermäßige Überschreitung dieser Bandbreite.
Normen
PrG 1976 §14 Abs1;
PrG 1976 §14 Abs3 Rechtsregel3;
VStG §5 Abs1;
RS 3
Die Übertretung des § 14 Abs 1 PreisG ist ein Ungehorsamsdelikt iSd § 5 VStG (Hinweis E , 398/64).
Norm
VStG §5 Abs1;
RS 4
Zur Verantwortlichkeit des Gewerbeinhabers für Verstöße gegen § 14 Abs 1 PreisG durch Dritte in seinem Betrieb und zur Verpflichtung, zur Entlastung iSd § 5 VStG solche konkreten Angaben zu machen, die eine Beurteilung ermöglichen, ob der Gewerbeinhaber seiner Verantwortlichkeit nachgekommen ist.
Normen
AVG §7 Abs1 Z5;
AVG §7 Abs1;
RS 5
Ein Verwaltungsorgan, das im Berufungsverfahren mitwirkt, ist nicht deshalb befangen, weil es die Anzeige veranlasst und eine Anfrage über den Stand des Strafverfahrens erster Instanz gestellt hat (Hinweis E , 896/63, VwSlg 6461 A/1964 und E , 579/50 VwSlg 2199 A/1951).
Norm
VwGG §41 Abs1;
RS 6
Unter das Neuerungsverbot des § 41 Abs 1 VwGG 1965 fallen auch Rechtsausführungen, wenn deren Richtigkeit nur auf Grund von Feststellungen überprüft werden können, die im Verwaltungsverfahren deswegen unterblieben sind, weil der Beschwerdeführer in diesem Verfahren untätig geblieben ist.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1185/64 E VwSlg 6883 A/1966 RS 1
Norm
PreistreibereiG 1959 §1 Abs3 Rechtsregel3;
RS 7
Wird bei Handelsgütern industrieller Fertigung die obere Grenze eines im Rahmen der Ermittlung des ortsüblichen Preises festgestellten Preisbandes erheblich überschritten, lässt dies den Schluss zu, dass für die im Rahmen des Vertriebes erbrachte Bedarfsleistung durch überhöhte Aufschläge auf den Einstandspreis ein den Bestimmungen des PTG widersprechender Verkaufspreis erzielt wird.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0483/68 E RS 2
Norm
VStG §5 Abs1;
RS 8
Bei zunehmendem Betriebsumfang ist es Pflicht des Unternehmers, der naturgemäß persönlich nicht mehr sämtlichen Überwachungsaufgaben nachkommen kann, durch ein ausreichend dichtes und zulänglich organisiertes Netz von ihrerseits wieder überwachten Aufsichtsorganen dafür zu sorgen, dass die im Unternehmen von den Beschäftigten zu beachtenden Vorschriften diesen nicht nur bekannt sind, sondern auch tatsächlich im Einzelfall eingehalten werden (Hinweis E , 2762/78).
Norm
VStG §5 Abs1;
RS 9
Ausführung hinsichtlich des Vorliegens eines Schuldausschließungsgrundes bei der Unterlassung der Überwachung unerfahrener Angestellter (Hinweis E , 1315/50, VwSlg 2142 A/1951 und E , 293/52, VwSlg 3534 A/1954).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 10272 A/1980
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1980:1979001320.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
AAAAF-54616