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VwGH 01.03.1965, 1305/63

VwGH 01.03.1965, 1305/63

Rechtssätze


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Norm
UStG 1959 §4 Abs1 Z20;
RS 1
Von der Umsatzsteuer befreit sind, abgesehen von Filmvorführungen wissenschaftlicher und belehrender Art, nur Veranstaltungen, bei denen das gesprochene Wort im Vordergrund steht und deren Durchführung keinerlei aktive Mitarbeit der Teilnehmer erfordert
Norm
UStG 1959 §4 Abs1 Z20;
RS 2
Vorträge sind Veranstaltungen, die im wesentlichen einseitig vom Vortragenden bestritten werden und keinerlei aktive Mitarbeit der Teilnehmer voraussetzen, Kurse dagegen Veranstaltungen, die der Vermittlung bestimmter Fähigkeiten dienen und zur Herbeiführung eines Erfolges der aktiven Mitarbeit der Teilnehmer bedürfen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 3235 F/1965
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1965:1963001305.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-54565