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VwGH 26.03.1965, 1304/63

VwGH 26.03.1965, 1304/63

Rechtssätze


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Norm
EStG 1953 §10 Abs1 Z3 litc idF 1960/284;
RS 1
Die Bestimmung in § 10 Abs 1 Z 3 litc EStG 1953 "mindestens fünfjährig gebundene Beträge" besagt, daß der Wohnungswerber mit der Hingabe der zu begünstigenden Beträge VERTRAGLICH in deren fünfjährige Bindung einwilligen muß. Ein bloß tatsächliches Verbleiben des Betrages bei der Bauvereinigung, Wohnungsvereinigung und Siedlungsvereinigung genügt nicht.
Normen
EStG 1953 §10 Abs1 Z3 litd idF 1960/284;
EStG 1953 §10 Abs1 Z3 litd idF 1964/187;
RS 2
Die nach § 10 Abs 1 Z 3 lit d EStG 1953 aufgewandten Beträge müssen dazu dienen, den Begünstigten unmittelbar zum Eigentümer des Eigenheimes oder der Eigentumswohnung zu machen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 3248 F/1965
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1965:1963001304.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
DAAAF-54560