VwGH 26.03.1965, 1304/63
VwGH 26.03.1965, 1304/63
Rechtssätze
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Norm | EStG 1953 §10 Abs1 Z3 litc idF 1960/284; |
RS 1 | Die Bestimmung in § 10 Abs 1 Z 3 litc EStG 1953 "mindestens fünfjährig gebundene Beträge" besagt, daß der Wohnungswerber mit der Hingabe der zu begünstigenden Beträge VERTRAGLICH in deren fünfjährige Bindung einwilligen muß. Ein bloß tatsächliches Verbleiben des Betrages bei der Bauvereinigung, Wohnungsvereinigung und Siedlungsvereinigung genügt nicht. |
Normen | |
RS 2 | Die nach § 10 Abs 1 Z 3 lit d EStG 1953 aufgewandten Beträge müssen dazu dienen, den Begünstigten unmittelbar zum Eigentümer des Eigenheimes oder der Eigentumswohnung zu machen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 3248 F/1965 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1965:1963001304.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
DAAAF-54560