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VwGH 21.01.1982, 1301/80

VwGH 21.01.1982, 1301/80

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Kraftfahrzeugeinzelhändler (Vertragswerkstätten), die auf Grund vertraglicher Verpflichtung gegenüber dem Generalimporteuer an den Kraftfahrzeugen der betreffenden Marke Garantiearbeiten durchführen, erbringen in Erfüllung dieser Verpflichtung für den Generalimporteuer (dessen Unternehmen) Leistungen, die mit den dafür vom Generalimporteuer gewährten "Garantievergütungen" zu einem steuerbaren Leistungstausch führen. Dem Generalimporteuer, der selbst keine Garantiearbeiten durchführt und demnach dem Gesamtbild der Verhältnisse gegenüber dem ausländischen Hersteller lediglich die Verpflichtung trifft, für die Durchführung von Garantieleistungen im Inland VORZUSORGEN (zB durch Ausbau eines Servicenetzes, Schulung der Vertragswerkstätten), sind die Garantiearbeiten nicht als

Leistungen gegenüber dem Hersteller zuzurechnen; dem (teilweisen) Ersatz des Garantieaufwandes des Generalimporteurs liegt kein Leistungstausch zwischen Hersteller und Generalimporteuer zugrunde.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5643 F/1982;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1982:1980001301.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
UAAAF-54550