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VwGH 17.04.1957, 1300/55

VwGH 17.04.1957, 1300/55

Rechtssatz


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Norm
GrEStG 1955 §11 Abs1 Z1;
RS 1
Beschafft der Erwerber dem Veräußerer, der im veräußerten Haus zur Untermiete wohnt, eine Ersatzwohnung, dann sind die dafür aufgewendeten Kosten ein Teil der steuerpflichtigen Gegenleistung.

*

E , 1300/55 #1 VwSlg 1635 F/1957

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 1635 F/1957
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1957:1955001300.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
OAAAF-54539