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VwGH 27.05.1981, 1299/80

VwGH 27.05.1981, 1299/80

Rechtssätze


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Norm
EStG 1972 §4 Abs4;
RS 1
Ist davon auszugehen, daß einer erbrachten Leistung eine angemessene Gegenleistung gegenübersteht, dann geht es nicht an, das Vorliegen einer steuerlich anzuerkennenden Leistungsbeziehung einzig und allein deswegen zu verneinen, weil die honorierte Leistung nicht von einem Fremden, sondern von einem Familienangehörigen erbracht wurde.
Normen
BKUVG §63 Abs4;
EStG 1972 §16 Abs1 Z4;
RS 2
Behandlungsbeiträge (§ 63 Abs 4 B-KUVG) sind nicht als Pflichtbeiträge im Sinne des § 16 Abs 1 Z 4 EStG anzusehen, und sind daher keine Werbungskosten (vgl E , 1532/73, VwSlg 4835 F/1975).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1981:1980001299.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
EAAAF-54538