VwGH 27.05.1981, 1299/80
VwGH 27.05.1981, 1299/80
Rechtssätze
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Norm | EStG 1972 §4 Abs4; |
RS 1 | Ist davon auszugehen, daß einer erbrachten Leistung eine angemessene Gegenleistung gegenübersteht, dann geht es nicht an, das Vorliegen einer steuerlich anzuerkennenden Leistungsbeziehung einzig und allein deswegen zu verneinen, weil die honorierte Leistung nicht von einem Fremden, sondern von einem Familienangehörigen erbracht wurde. |
Normen | BKUVG §63 Abs4; EStG 1972 §16 Abs1 Z4; |
RS 2 | Behandlungsbeiträge (§ 63 Abs 4 B-KUVG) sind nicht als Pflichtbeiträge im Sinne des § 16 Abs 1 Z 4 EStG anzusehen, und sind daher keine Werbungskosten (vgl E , 1532/73, VwSlg 4835 F/1975). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1981:1980001299.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
EAAAF-54538