VwGH 02.02.1968, 1299/67
VwGH 02.02.1968, 1299/67
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Ein zum Betriebsvermögen eines gastgewerblichen Unternehmens gehörendes, abseits vom Gasthaus gelegenes Gebäude, das sich zur Beherbergung von Gästen nicht eignet und auf Dauer an ein Bauunternehmen zur Unterbringung von Arbeitern vermietet ist, stellt ungeachtet dieser Vermietung keinen organisch in sich geschlossenen, selbständigen Teilbetrieb im Rahmen des gastgewerblichen Unternehmens dar. Überläßt der Gastwirt dieses Gebäude geschenkweise jemand anderem, so sind zur Bewertung nicht die Vorschriften über die unentgeltliche Übertragung eines Teilbetriebes (Bindung an die bisherigen Wertansätze), sondern die Vorschriften über Entnahmen (Teilwert) anzuwenden. * E , 1299/67 #1; |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1968:1967001299.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
AAAAF-54535