VwGH 25.09.1979, 1298/79
VwGH 25.09.1979, 1298/79
Rechtssätze
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Norm | AuslBG §4 Abs1; |
RS 1 | Bei Beurteilung der Frage, ob eine Beschäftigungsbewilligung zu erteilen oder zu verweigern ist, hat die Behörde von der im Einzelfall angestrebten Beschäftigung des Ausländers auszugehen. (hier: Chinese als Küchengehilfe in China Restaurant) |
Norm | AuslBG §4 Abs1; |
RS 2 | Die nicht näher begründete Aussage, die Ausländerbeschäftigung habe eine Grenze erreicht, deren Überschreitung volkswirtschaftliche Nachteile besorgen lasse, reicht allein ohne Sachverhaltsermittlung in diese Richtung noch nicht für eine Verweigerung der Beschäftigungsbewilligung aus. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1979:1979001298.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
GAAAF-54533