VwGH 24.11.1961, 1295/59
VwGH 24.11.1961, 1295/59
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Sogenannte Kontrollbankschulden, die auf der Gläubigerseite nach dem 01ten Staatsvertragsdurchführungsgesetz durch die österreichische Kontrollbank von der Sowjetischen Bank in Österreich und von der Zentralverwaltung sowjetischen Eigentums in Österreich übernommen wurden, waren von den ehemaligen USIA-Betrieben auch nach dem Abschluß des Staatsvertrages in ihren Bilanzen zu passivieren. Sie konnten sich demnach beim ehemaligen USIA-Betrieb nicht im Jahre 1956 oder in einem späteren Jahre gewinnmindernd auswirken. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 2542 F/1961 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1961:1959001295.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
TAAAF-54520