Suchen Hilfe
VwGH 24.11.1961, 1295/59

VwGH 24.11.1961, 1295/59

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
EStG 1953 §4 Abs1;
EStG 1953 §6 Abs1 Z3;
KStG 1966 §8;
StV 1955 DG 01te §22;
StV 1955 DG 01te §24 Abs1;
RS 1
Sogenannte Kontrollbankschulden, die auf der Gläubigerseite nach dem 01ten Staatsvertragsdurchführungsgesetz durch die österreichische Kontrollbank von der Sowjetischen Bank in Österreich und von der Zentralverwaltung sowjetischen Eigentums in Österreich übernommen wurden, waren von den ehemaligen USIA-Betrieben auch nach dem Abschluß des Staatsvertrages in ihren Bilanzen zu passivieren. Sie konnten sich demnach beim ehemaligen USIA-Betrieb nicht im Jahre 1956 oder in einem späteren Jahre gewinnmindernd auswirken.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer
VwSlg 2542 F/1961
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1961:1959001295.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
TAAAF-54520