Suchen Hilfe
VwGH 12.12.1968, 1292/67

VwGH 12.12.1968, 1292/67

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
RS 1
Der Bescheid über den Einheitswert des unter öffentlicher Verwaltung stehenden gewerblichen Betriebes kann dem öffentlichen Verwalter rechtswirksam zugestellt werden; der genannte Bescheid ist daher dem Eigentümer des Unternehmens nicht neuerlich zuzustellen (Hinweis E , 1279/55, VwSlg 1585 F/1957; E , 228/51, VwSlg 971 F/1954; E , 2655/52 VwSlg 1198 F/1955).

*

E , 1292/67 #1;
Normen
RS 2
Hatte der Eigentümer des Unternehmens keinen Anspruch auf Zustellung des vorstehenden Einheitswertbescheides kann er auch keinen erfolgreichen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen. Überdies bildet die Behauptung eines Zustellungsmangels keinen Wiedereinsetzungsgrund, da bei mangelhafter Zustellung die Frist gar nicht zu laufen begonnen hätte (Hinweis E , 3110/55).

*

E , 1292/67 #2;

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1968:1967001292.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
OAAAF-54513