VwGH 12.12.1968, 1292/67
VwGH 12.12.1968, 1292/67
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Der Bescheid über den Einheitswert des unter öffentlicher Verwaltung stehenden gewerblichen Betriebes kann dem öffentlichen Verwalter rechtswirksam zugestellt werden; der genannte Bescheid ist daher dem Eigentümer des Unternehmens nicht neuerlich zuzustellen (Hinweis E , 1279/55, VwSlg 1585 F/1957; E , 228/51, VwSlg 971 F/1954; E , 2655/52 VwSlg 1198 F/1955). * E , 1292/67 #1; |
Normen | |
RS 2 | Hatte der Eigentümer des Unternehmens keinen Anspruch auf Zustellung des vorstehenden Einheitswertbescheides kann er auch keinen erfolgreichen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen. Überdies bildet die Behauptung eines Zustellungsmangels keinen Wiedereinsetzungsgrund, da bei mangelhafter Zustellung die Frist gar nicht zu laufen begonnen hätte (Hinweis E , 3110/55). * E , 1292/67 #2; |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1968:1967001292.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
OAAAF-54513