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VwGH 23.10.1970, 1291/69

VwGH 23.10.1970, 1291/69

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Die Berufung gegen einen Bescheid, der den von der Berufung vorausgesetzten Abspruch nicht enthält, ist als unzulässig zurückzuweisen.

*

E , 1291/69 #1
Normen
AVG §73 Abs2;
KOVG 1957 §12 Abs6 idF 1967/258;
RS 2
Aus der Unterlassung der Entscheidung über Zusatzrente, Kinderzulage und Frauenzulage im Sinne des § 12 Abs 6 KOVG ergibt sich lediglich die Möglichkeit eines Devolutionsantrages, nicht jedoch auch die Möglichkeit, den über die Grundrente ergangenen Bescheid aus diesem Grunde zu bekämpfen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1970:1969001291.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
KAAAF-54510