VwGH 23.10.1970, 1291/69
VwGH 23.10.1970, 1291/69
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Die Berufung gegen einen Bescheid, der den von der Berufung vorausgesetzten Abspruch nicht enthält, ist als unzulässig zurückzuweisen. * E , 1291/69 #1 |
Normen | AVG §73 Abs2; KOVG 1957 §12 Abs6 idF 1967/258; |
RS 2 | Aus der Unterlassung der Entscheidung über Zusatzrente, Kinderzulage und Frauenzulage im Sinne des § 12 Abs 6 KOVG ergibt sich lediglich die Möglichkeit eines Devolutionsantrages, nicht jedoch auch die Möglichkeit, den über die Grundrente ergangenen Bescheid aus diesem Grunde zu bekämpfen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1970:1969001291.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
KAAAF-54510