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VwGH 30.03.1979, 1290/78

VwGH 30.03.1979, 1290/78

Rechtssatz


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Norm
VStG §41 Abs1;
RS 1
Wenn aus einem Ladungsbescheid nicht zu erkennen ist, daß gegen eine Person ein als Beschuldigter ein Verwaltungsstrafverfahren anhängig ist, geschweige denn, welcher Tat ihm als Beschuldigten zur Last gelegt wird, dann liegt keine Verfolgungshandlung vor.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1668/71 E VwSlg 8172 A/1972 RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1979:1978001290.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
TAAAF-54507