VwGH 11.12.1975, 1287/75
VwGH 11.12.1975, 1287/75
Rechtssätze
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Normen | ZollG 1955 §35a; ZollG 1955 §65; |
RS 1 | Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften (Reparatur eines LKW im Ausland). |
Normen | |
RS 2 | Ein allfälliger Mangel des Parteiengehörs im Verfahren erster Instanz wird durch die im Berufungsverfahren mit der Berufung gegebene Möglichkeit der Stellungnahme saniert. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie VwGH Erkenntnis 1958/09/30 0338/56 2 |
Normen | |
RS 3 | Der Verfahrensgrundsatz der Unmittelbarkeit gilt nicht im Abgabeverfahren (E , 2428/59, E , 1853/68). |
Normen | |
RS 4 | Der Abgabenbehörde ist es nicht verwehrt, Aussagen von Personen, die diese in einem wegen Finanzvergehens anhängigen gerichtlichen Strafverfahren als Beschuldigte (also nicht unter Wahrheitspflicht stehend) gemacht haben, im Abgabenverfahren als Beweismittel heranzuziehen und in freier Beweiswürdigung zu werten. * E , 65/67 #1 |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 0065/67 E RS 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1975:1975001287.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
LAAAF-54501