Suchen Hilfe
VwGH 11.12.1975, 1287/75

VwGH 11.12.1975, 1287/75

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
ZollG 1955 §35a;
ZollG 1955 §65;
RS 1
Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften (Reparatur eines LKW im Ausland).
Normen
RS 2
Ein allfälliger Mangel des Parteiengehörs im Verfahren erster Instanz wird durch die im Berufungsverfahren mit der Berufung gegebene Möglichkeit der Stellungnahme saniert.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1958/09/30 0338/56 2
Normen
RS 3
Der Verfahrensgrundsatz der Unmittelbarkeit gilt nicht im Abgabeverfahren (E , 2428/59, E , 1853/68).
Normen
RS 4
Der Abgabenbehörde ist es nicht verwehrt, Aussagen von Personen, die diese in einem wegen Finanzvergehens anhängigen gerichtlichen Strafverfahren als Beschuldigte (also nicht unter Wahrheitspflicht stehend) gemacht haben, im Abgabenverfahren als Beweismittel heranzuziehen und in freier Beweiswürdigung zu werten.

*

E , 65/67 #1
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0065/67 E RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1975:1975001287.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
LAAAF-54501