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VwGH 15.12.1976, 1286/74

VwGH 15.12.1976, 1286/74

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Ein Dienstverhältnis zwischen Eltern und Kindern ist steuerrechtlich nur anzuerkennen, wenn es ernsthaft gewollt ist. Es spricht gegen die Ernsthaftigkeit eines Arbeitsverhältnisses, wenn Kinder, die noch das Gymnasium besuchen, von denen eines sich auf die Reifeprüfung vorbereitete bzw während drei Monaten des Jahres Präsenzdienst beim Bundesheer leistete, für FALLWEISE geleistete Aushilfsarbeiten einen LAUFENDEN Bezug erhalten, ohne daß für sie die Verpflichtung zur Erbringung bestimmter Arbeitsleistungen oder zur Einhaltung bestimmter Arbeitszeiten besteht.
Normen
RS 2
Ist eine im Namen eines Treuhänders errichtete Eigentumswohnung gem § 24 Abs 1 lit c BAO dem Treugeber zuzurechnen, dann sind diesem auch das zur teilweisen Finanzierung der Errichtungskosten aufgenommene Darlehen und die von ihm getragenen Darlehensrückzahlungen zuzurechnen, daß die Rückzahlungen Sonderausgaben des Treugebers darstellen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5058 F/1976
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1976:1974001286.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
YAAAF-54498