VwGH 07.11.1978, 1285/77
VwGH 07.11.1978, 1285/77
Rechtssätze
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Normen | ArbVG §36; BRG §2 Abs2; |
RS 1 | Dienstnehmer sind nicht nur die auf Grund eines Dienstvertrages beschäftigten Personen, sondern alle Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis, also in einem faktischen Zustande persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit des Arbeitenden zum Empfänger der Arbeit stehen. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 1898/53 E VwSlg 3313 A/1953 RS 1 |
Normen | ArbVG §36; BRG §2 Abs2; |
RS 2 | Krankenschwestern des Dritten Ordens mit gemeinschaftlichem Leben (Drittordensschwestern) stehen, wenn sie in einem Krankenhaus beschäftigt sind, in einem Beschäftigungsverhältnis; sie sind daher als Dienstnehmer im Sinne des § 2 Abs 2 Betriebsrätegesetz anzusehen und zur Betriebsratswahl zuzulassen. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 1898/53 E VwSlg 3313 A/1953 RS 2 |
Normen | ArbVG §36; BRG §2 Abs2; |
RS 3 | Bei Ausübung eines Gewerbes durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes bedarf jeder der Gesellschafter einer eigenen Gewerbeberechtigung für das betreffende Gewerbe. Der keine solche Gewerbeberechtigung besitzende Gesellschafter begeht eine Übertretung des § 132 lit a GewO, wenn er diese Gewerbeausübung im Namen und auf Rechnung der Gesellschaft oder auch im eigenen Namen vornimmt (Hinweis E , 911/63). |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 0563/67 E RS 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1978:1977001285.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
AAAAF-54493