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VwGH 02.09.1970, 1284/70

VwGH 02.09.1970, 1284/70

Rechtssätze


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Normen
BauO Wr §54;
VwGG §30 Abs2;
RS 1
Einer Beschwerde gegen die in einem Baubewilligungsbescheid enthaltene, ohne Erfüllungsfrist ausgesprochene Gehsteigherstellung kann aufschiebende Wirkung nicht zuerkennt werden.
Norm
VwGG §30 Abs2;
RS 2
Hinweis darauf, daß für eine Beschwerde gegen die Entscheidung über die Erteilungen einer nachträglichen Baubewilligung, die Ausführungen dieses Beschlusses über die Nichtzuerkennung der aufschiebenden Wirkung an eine Beschwerde in Sachen einer Baubewilligung nicht zutreffen.
Norm
VwGG §30 Abs2;
RS 3
Nur wenn eine Vollstreckung des Bescheides in Betracht kommt, kann dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entsprochen werden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1970:1970001284.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-54488