VwGH 02.09.1970, 1284/70
VwGH 02.09.1970, 1284/70
Rechtssätze
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Normen | BauO Wr §54; VwGG §30 Abs2; |
RS 1 | Einer Beschwerde gegen die in einem Baubewilligungsbescheid enthaltene, ohne Erfüllungsfrist ausgesprochene Gehsteigherstellung kann aufschiebende Wirkung nicht zuerkennt werden. |
Norm | VwGG §30 Abs2; |
RS 2 | Hinweis darauf, daß für eine Beschwerde gegen die Entscheidung über die Erteilungen einer nachträglichen Baubewilligung, die Ausführungen dieses Beschlusses über die Nichtzuerkennung der aufschiebenden Wirkung an eine Beschwerde in Sachen einer Baubewilligung nicht zutreffen. |
Norm | VwGG §30 Abs2; |
RS 3 | Nur wenn eine Vollstreckung des Bescheides in Betracht kommt, kann dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entsprochen werden. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1970:1970001284.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
PAAAF-54488