VwGH 29.11.1965, 1281/65
VwGH 29.11.1965, 1281/65
Rechtssätze
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Norm | |
RS 1 | Hat ein Arbeitnehmer eine seinen Familienverhältnissen entsprechende Wohnung außerhalb des Dienstortes und außerdem am Dienstort ein Zimmer inne, dann kann er den Pauschalbetrag für die Benützung eines eigenen Kraftfahrzeuges nur für Fahrten von diesem Zimemr zur Arbeitsstätte und zurück in Anspruch nehmen, auch wenn das Zimemr am Dienstort nicht zur Aufnahme seiner Familie geeignet ist. Nimmt er das Kraftfahrzeug dafür nicht in Anspruch, weil sich dieses Zimmer ohnehin im Dienstgebäude befindet, dann kann er nicht für Fahrten zwischen seiner Familienwohnung und der Arbeitsstätte den Pauschbetrag in Anspruch nehmen. * E , 1281/65 #1; |
Norm | |
RS 2 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1965:1965001281.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
QAAAF-54479