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VwGH 12.02.1965, 1279/64

VwGH 12.02.1965, 1279/64

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Aufwendungen für den Anschluß an Einrichtungen der öffentlichen Versorungsbetriebe (hier: an das Leitungsnetz der Gaswerke) sowie Aufwendungen für die STRAßENKANALISATION (hier: Kanaleinmündungsgebühr) gehören zu den Herstellungskosten eines Neubaues: Die damit geschaffenen Wirtschaftsgüter sind nicht gesondert von diesem selbständig bewertbar. Die vorzeitige Abschreibung dafür kann nur in dem für UNBEWEGLICHE Wirtschaftsgüter vorgesehenem Ausmaß in Anspruch genommen werden.

*

E , 1279/64 #1;

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1965:1964001279.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
SAAAF-54474

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