VwGH 12.02.1965, 1279/64
VwGH 12.02.1965, 1279/64
Rechtssatz
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Norm | EStG 1967 §6c Abs3 lita; |
RS 1 | Aufwendungen für den Anschluß an Einrichtungen der öffentlichen Versorungsbetriebe (hier: an das Leitungsnetz der Gaswerke) sowie Aufwendungen für die STRAßENKANALISATION (hier: Kanaleinmündungsgebühr) gehören zu den Herstellungskosten eines Neubaues: Die damit geschaffenen Wirtschaftsgüter sind nicht gesondert von diesem selbständig bewertbar. Die vorzeitige Abschreibung dafür kann nur in dem für UNBEWEGLICHE Wirtschaftsgüter vorgesehenem Ausmaß in Anspruch genommen werden. * E , 1279/64 #1; |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1965:1964001279.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
SAAAF-54474