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VwGH 19.01.1979, 1278/78

VwGH 19.01.1979, 1278/78

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Für die Beurteilung der Frage der SozVersPflicht ist es in der Regel bedeutungslos, ob und auf welche Art das Beschäftigungsverhältnis vertraglich fundiert ist, weil es dabei nicht auf die zivilrechtliche Gestaltungsweise, sondern in erster Linie auf die tatsächlichen Verhältnisse anzukommen hat.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0541/75 E RS 3

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1979:1978001278.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
IAAAF-54473