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VwGH 16.12.1963, 1273/63

VwGH 16.12.1963, 1273/63

Rechtssatz


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Norm
BauO Wr §129 Abs10;
RS 1
Es ist ein zureichender Grund, vom Widerruf einer Baubewilligung Gebrauch zu machen, wenn dadurch erreicht werden soll, dass die Liegenschaft mit bauordnungsgemäßen, den Bestimmungen des Bebauungsplanes entsprechenden Gebäuden bebaut wird.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1963:1963001273.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
YAAAF-54459