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VwGH 11.11.1964, 1268/63

VwGH 11.11.1964, 1268/63

Rechtssätze


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Norm
RS 1
Wenn ALLE Gesellschafter einer PERSONENGESELLSCHAFT ihre Anteile am Betriebsvermögen der Gesellschaft mit Wirkung auf DENSELBEN STICHTAG veräußern, dann liegt umsatzsteuerlich eine Geschäftsveräußerung im ganzen vor.
Norm
RS 2
Wenn ALLE Gesellschafter einer PERSONENGESELLSCHAFT ihre Anteile am Betriebsvermögen der Gesellschaft mit Wirkung auf DENSELBEN STICHTAG veräußern, dann kommt hiefür nicht die Umsatzsteuerbefreiung für die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen in Betracht; es liegt vielmehr eine Geschäftsveräußerung im ganzen vor.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1964:1963001268.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
FAAAF-54448