VwGH 09.02.1962, 1266/61
VwGH 09.02.1962, 1266/61
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | |
RS 1 | Wird durch die Anlage von Hafenbauten an einem Binnensee das Fangergebnis eines Fischereiberechtigten beeinträchtigt und erhält er dadurch vom Bauherrn der Hafenanlage eine Entschädigung, dann handelt es sich um eine Entschädigung für entgangene Einnahmen aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft. Diese gehörten also zu den steuerpflichtigen Einkünften aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft. |
Normen | |
RS 2 | Die Entschädigung die ein Fischereiberechtigter dafür erhält, daß durch einen Hafenbau die Erträgnisse der Fischerei beeinträchtigt werden, unterliegt nicht der Umsatzsteuer, da es sich hier nicht um einen Leistungstausch, sondern um einen echten Schadenersatz handelt. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer | VwSlg 2585 F/1962; |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1962:1961001266.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
NAAAF-54441