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VwGH 18.04.1968, 1263/67

VwGH 18.04.1968, 1263/67

Rechtssatz


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Normen
GrEStG 1955 §11 Abs1 Z1;
GrEStG 1955 §11 Abs2 Z1;
RS 1
Die zusätzliche Gewährung von Leistungen, die der Erwerber nach Abschluß des Kaufvertrages dem Veräußerer im Zusammenhang mit der Veräußerung gewährt, sind der Gegenleistung hinzuzurechnen. Die nachträgliche Übernahme einer anteiligen Hypothekenschuld bildet eine zusätzliche Leistung iSd § 11 Abs 2 Z 1 GrEStG 1955.

*

E , 1238/67 #1 VwSlg 3736 F/1968
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1968/04/18 1238/67 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1968:1967001263.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
EAAAF-54431

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