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VwGH 18.11.1949, 1255/49

VwGH 18.11.1949, 1255/49

Rechtssatz


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Normen
AVG §56;
EO §7 Abs4;
VVG §3 Abs2;
RS 1
In der Beschwerde wird die einem Erlass beigesetzte Vollstreckbarkeitsklausel angefochten. Zu diesem Punkt ist festzustellen, dass diese Klausel an sich keinen Bescheid darstellt, sondern - wie schon aus dem Wortlaut des § 3 Abs 2 VVG hervorgeht - nur eine in Form einer Bestätigung ergehende Rechtsauskunft und Tatsachenauskunft der Behörde. Da aber gemäß Art 130 Abs 1 B-VG nur Bescheide vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochten werden können, war die Beschwerde zurückzuweisen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 1098 A/1949
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1949:1949001255.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
HAAAF-54404

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