VwGH 25.02.1949, 1252/48
VwGH 25.02.1949, 1252/48
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | AVG §38 VwRallg |
RS 1 | Die Verwaltungsbehörde ist an die Entscheidungsgründe eines rechtskräftigen zivilgerichtlichen Urteiles nicht gebunden. |
Normen | AVG §38 VwRallg |
RS 2 | Die Abweisung einer Räumungsklage des Wohnungsinhabers gegen den mit vorläufiger Benützungsbewilligung Eingewiesenen nimmt dem abgewiesenen Kläger nicht die Eigenschaft als Inhaber der Wohnung iSd 14.Hauptstückes, Nationalsozialistengesetz. |
Normen | AVG §38 VwRallg |
RS 3 | Ein Anforderungsbescheid, der dem Wohnungsinhaber nicht zugestellt wurde, kann keine Rechtswirkungen zu dessen Nachteil begründen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer | VwSlg 704 A/1949; |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1949:1948001252.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
QAAAF-54398