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VwGH 25.02.1949, 1252/48

VwGH 25.02.1949, 1252/48

Rechtssätze


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Normen
AVG §38
VwRallg
RS 1
Die Verwaltungsbehörde ist an die Entscheidungsgründe eines rechtskräftigen zivilgerichtlichen Urteiles nicht gebunden.
Normen
AVG §38
VwRallg
RS 2
Die Abweisung einer Räumungsklage des Wohnungsinhabers gegen den mit vorläufiger Benützungsbewilligung Eingewiesenen nimmt dem abgewiesenen Kläger nicht die Eigenschaft als Inhaber der Wohnung iSd 14.Hauptstückes, Nationalsozialistengesetz.
Normen
AVG §38
VwRallg
RS 3
Ein Anforderungsbescheid, der dem Wohnungsinhaber nicht zugestellt wurde, kann keine Rechtswirkungen zu dessen Nachteil begründen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 704 A/1949;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1949:1948001252.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-54398