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VwGH 25.06.1962, 1249/60

VwGH 25.06.1962, 1249/60

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Die Überlassung von Gebäudeflächen gegen ein bestimmtes Entgelt zu Reklamezwecken (Anbringung von Werbetexten, Lichtreklamen usw.) ist eine Vermietung von Grundstücken und die dafür eingenommenen Entgelte sind von der Umsatzsteuer befreit.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 2674 F/1962
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1962:1960001249.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
RAAAF-54389