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VwGH 08.03.1972, 1247/70

VwGH 08.03.1972, 1247/70

Rechtssatz


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Norm
EStG 1953 §22 Z1;
RS 1
Wird der erblasserische Enkel zum Universalerben eingesetzt, die erblasserische Tochter auf den Pflichtteil gesetzt und mit einer Leibrente bedacht, dann sind die Rentenzahlungen nicht als Gegenleistung für die Übertragung von Wirtschaftsgütern an den Universalerben anzusehen sondern sonstige Einkünfte gemäß § 22 Z 1 EStG 1953.

*

E , 1247/70 #1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1972:1970001247.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
TAAAF-54384