Suchen Hilfe
VwGH 15.09.1975, 1244/75

VwGH 15.09.1975, 1244/75

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
VwGG §34 Abs1;
RS 1
Die "Aufhebung" eines hg Erkenntnisses ist grundsätzlich nicht möglich (nur bei Wiederaufnahme oder Wiedereinsetzung).
Norm
VwGG §45;
RS 2
Einem Wiederaufnahmeantrag ist ohne weiteres Verfahren, insbesondere auch ohne Erlassung eines Auftrages zur Behebung von Formgebrechen im Sinne des § 13 Abs 3 AVG 1950, nicht stattzugeben, wenn der Antragsteller in seinem Antrag weder nachgewiesen hat, dass ein Wiederaufnahmegrund vorliegt, noch dargetan hat, dass der Antrag binnen zwei Wochen von dem Tag, an dem er von einem Wiederaufnahmegrund Kenntnis erlangt hat, eingebracht worden ist (Hinweis B , 2336/51 und B , 1678/69).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1975:1975001244.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
UAAAF-54375