VwGH 15.09.1975, 1244/75
VwGH 15.09.1975, 1244/75
Rechtssätze
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Norm | VwGG §34 Abs1; |
RS 1 | Die "Aufhebung" eines hg Erkenntnisses ist grundsätzlich nicht möglich (nur bei Wiederaufnahme oder Wiedereinsetzung). |
Norm | VwGG §45; |
RS 2 | Einem Wiederaufnahmeantrag ist ohne weiteres Verfahren, insbesondere auch ohne Erlassung eines Auftrages zur Behebung von Formgebrechen im Sinne des § 13 Abs 3 AVG 1950, nicht stattzugeben, wenn der Antragsteller in seinem Antrag weder nachgewiesen hat, dass ein Wiederaufnahmegrund vorliegt, noch dargetan hat, dass der Antrag binnen zwei Wochen von dem Tag, an dem er von einem Wiederaufnahmegrund Kenntnis erlangt hat, eingebracht worden ist (Hinweis B , 2336/51 und B , 1678/69). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1975:1975001244.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
UAAAF-54375