VwGH 09.11.1972, 1244/72
VwGH 09.11.1972, 1244/72
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Hinweis darauf, daß die Partei berechtigt ist, in der Berufung eine anders geartete Betrachtung des Sachverhaltes vorzunehmen, dadurch aber nicht eine neue "Sache" zur Entscheidung gestellt wird. Unterläßt es die Berufungsbehörde sich damit zu beschäftigen dann belastet sie ihren Bescheid mit Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1972:1972001244.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
KAAAF-54374