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VwGH 09.11.1972, 1244/72

VwGH 09.11.1972, 1244/72

Rechtssatz


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Normen
AVG §65;
AVG §66 Abs4;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
RS 1
Hinweis darauf, daß die Partei berechtigt ist, in der Berufung eine anders geartete Betrachtung des Sachverhaltes vorzunehmen, dadurch aber nicht eine neue "Sache" zur Entscheidung gestellt wird. Unterläßt es die Berufungsbehörde sich damit zu beschäftigen dann belastet sie ihren Bescheid mit Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1972:1972001244.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
KAAAF-54374