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VwGH 01.07.1970, 1244/69

VwGH 01.07.1970, 1244/69

Rechtssatz


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Normen
AVG §10 Abs3;
AVG §13 Abs3;
FamLAG 1967 §29;
WTBO §33 Abs2;
RS 1
Die Vertretung des Beschuldigten in einem gemäß § 29 FamLAG durchgeführten Verwaltungsstrafverfahren ist nicht zu den Aufgaben zu rechnen, die im § 33 Abs 2 lit d Wirtschaftstreuhänder - Berufsordnung mit den Worten "Vertretung ihrer Auftraggeber bei der in Wirtschaftsangelegenheiten zuständigen Behörden und Ämtern" umschrieben sind. Der Steuerberater des Beschuldigten war daher als dessen Bevollmächtigter im Verwaltungsstrafverfahren nicht zuzulassen. Die Behörde hätte aber nach einer bezüglichen Anordnung im Grunde des § 10 Abs 3 AVG dem Beschuldigten die Behebung des in dem Einschreiten des Steuerberaters gelegenen Formgebrechen der Berufung iSd § 13 Abs 3 AVG auftragem müssen. *

E , 1244/69 #1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1970:1969001244.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
AAAAF-54373