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VwGH 04.03.1970, 1242/69

VwGH 04.03.1970, 1242/69

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Wird einem Dienstnehmer für eine Zeit des Anspruches auf laufende Leistungen aus der Krankenversicherung das halbe Entgelt gem § 8 des Angestelltengesetzes und überdies auf Grund des Kollektivvertrages eine "betriebsfürsorgerische Leistung", die für sich allein weniger als fünfzig von Hundert der vollen Geld- und Sachbezüge des betreffenden Dienstnehmers vor dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit beträgt, gewährt, so sind zwar nach § 57 Abs 1 ASVG für das halbe Entgelt, im Hinblick auf § 49 Abs 3 Z 9 ASVG nicht jedoch auch für die genannte kollektivvertragliche Leistung Beiträge zu entrichten.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 7749 A/1970
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1970:1969001242.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
ZAAAF-54369