VwGH 04.03.1970, 1242/69
VwGH 04.03.1970, 1242/69
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Wird einem Dienstnehmer für eine Zeit des Anspruches auf laufende Leistungen aus der Krankenversicherung das halbe Entgelt gem § 8 des Angestelltengesetzes und überdies auf Grund des Kollektivvertrages eine "betriebsfürsorgerische Leistung", die für sich allein weniger als fünfzig von Hundert der vollen Geld- und Sachbezüge des betreffenden Dienstnehmers vor dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit beträgt, gewährt, so sind zwar nach § 57 Abs 1 ASVG für das halbe Entgelt, im Hinblick auf § 49 Abs 3 Z 9 ASVG nicht jedoch auch für die genannte kollektivvertragliche Leistung Beiträge zu entrichten. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 7749 A/1970 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1970:1969001242.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
ZAAAF-54369