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VwGH 05.11.1969, 1240/68

VwGH 05.11.1969, 1240/68

Rechtssatz


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Norm
EStG 1953 §33;
RS 1
Ausführungen, wonach unter den gegenwärtigen Verhältnissen (1967) die ständige ganztägige Beschäftigung einer Hausgehilfin, als außergewöhnlich betrachtet werden muß. *

E , 1240/68 #1;

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1969:1968001240.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
LAAAF-54365