VwGH 07.09.1976, 1239/75
VwGH 07.09.1976, 1239/75
Rechtssatz
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Normen | BauO Stmk 1968 §56; BauO Stmk 1968 §57 Abs1 lita; BauRallg impl; |
RS 1 | Unter dem Begriff "Neubauten" iS des § 57 Abs 1 lit a der Stmk Bauordnung 1968 sind nicht nur Gebäude zu verstehen vielmehr ist darunter jede Anlage zu subsumieren, zu deren Herstellung ein gewisses Maß bautechnischer Kenntnisse erforderlich und welche mit dem Boden in eine gewisse Verbindung gebracht ist. Auch Reklametafeln (hier: Größe: 6 m x 3 m, Gewicht: 299 kg, Windlast: 1082 kg)können "Neubauten" iS dieser Gesetzesstelle sein. § 56 Stmk BauO schließt die Anwendbarkeit des § 57 Abs 1 lit a Stmk BauO auf Reklametafeln nicht aus. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1976:1975001239.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
HAAAF-54362