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VwGH 15.01.1975, 1238/74

VwGH 15.01.1975, 1238/74

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Wurde ein Abgabepflichtiger geschätzt, weil er keine Abgabenerklärungen abgegeben hatte, erhebt er Berufung und legt im Berufungsverfahren Abgabenerklärungen samt einem Verzeichnis über die vorzeitige Abschreibung vor, dann ist das Erfordernis der Verzeichnisvorlage erfüllt, weil auch erstmalig im Berufungsverfahren vorgelegte Abgabenerklärungen solche iSd §§ 133 ff BAO sind.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4777 F/1975;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1975:1974001238.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
WAAAF-54357