VwGH 18.04.1968, 1238/67
VwGH 18.04.1968, 1238/67
Rechtssatz
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Norm | GrEStG 1955 §11 Abs2 Z1; |
RS 1 | Die zusätzliche Gewährung von Leistungen, die der Erwerber nach Abschluß des Kaufvertrages dem Veräußerer im Zusammenhang mit der Veräußerung gewährt, sind der Gegenleistung hinzuzurechnen. Die nachträgliche Übernahme einer anteiligen Hypothekenschuld bildet eine zusätzliche Leistung iSd § 11 Abs 2 Z 1 GrEStG 1955. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 3736 F/1968 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1968:1967001238.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
CAAAF-54355