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VwGH 10.10.1963, 1235/62

VwGH 10.10.1963, 1235/62

Rechtssatz


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Norm
GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z2;
RS 1
Schon die von den Vertragsparteien unterfertigte Niederschrift über die in der Sitzung eines Jagdausschusses erfolgte freihändige Verpachtung eines Genossenschaftsjagdgebietes stellt gebührenrechtlich die Beurkundung des Abschlusses eines Jagdpachtvertrages dar und ist daher nach § 33 TP 5 GebG zu vergebühren, sofern die Verpachtung von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt wurde.

*

E , 1235/62 #1 VwSlg 2947 F/1963

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 2947 F/1963
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1963:1962001235.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
DAAAF-54346