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VwGH 26.11.1970, 1234/69

VwGH 26.11.1970, 1234/69

Rechtssatz


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Normen
GrEStG 1955 §10 Abs1;
GrEStG 1955 §10 Abs2 Z1;
GrEStG 1955 §10 Abs3;
GrEStG 1955 §11 Abs1 Z2;
RS 1
Die Einbringung von Grundstücken in eine AG mit Sacheinlagevertrag gegen den Erwerb neuer Aktien ist grunderwerbsteuerrechtlich Tausch iSd § 11 Abs 1 Z 2 GrEStG 1955. Der Umstand, daß möglicherweise der Verkehrswert der neuen Aktien nicht dem Verkehrswert der eingebrachten Grundstücke entspricht, berechtigt die Angabenbehörden nicht von vornherein zu der Annahme, daß der Wert der Gegenleistung nicht ermittelt werden könnte und daher der Einheitswert der Grundstücke als Bemessungsgrundlage heranzuziehen sei (Hinweis E , 2224/63, VwSlg 3138 F/1964).

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E , 1234/69 #1 VwSLg 4156 F/1970

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4156 F/1970;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1970:1969001234.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-54342